02.09.2010 | GVO 2010 - Teil I
Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor
von Rechtsanwalt Christian Lamm, Rechtsanwälte Graf von Westfalen, Köln
Die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kfz-Sektor, die VO EU 461/2010, ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Im Folgenden erfahren Sie näheres über Hintergrund und Grundstruktur der aktuellen Kfz-GVO sowie das Zusammenspiel mit der Vertikal-GVO.
Entwicklung der Kfz-GVO
Zunächst ein kurzer Blick auf die Geschichte der GVO: Grundsätzlich sind Vereinbarungen zwischen Herstellern bzw. Importeuren und Händlern verboten, wenn sie den Wettbewerb beschränken (Artikel 101 Absatz 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Frühzeitig war aber klar, dass für den Kfz-Sektor Ausnahmen erforderlich sind. Diese wurden für den Kfz-Sektor über Gruppenfreistellungsverordnungen realisiert:
- Die erste Kfz-GVO (123/1985) trat am 1. Juli 1985 in Kraft und war bis 30. Juni 1995 gültig.
- Abgelöst wurde sie durch die Kfz-GVO 1475/1995.
- Am 1. Oktober 2002 wurde sie durch die Kfz-GVO 1400/2002 ersetzt.
- Zum 1. Juli 2010 ist nun die GVO 461/2010 in Kraft getreten.
Trennung zwischen Neufahrzeug- und Ersatzteilvertrieb/Service
Schon in der GVO 1400/2002 wurde erstmalig eine Trennung zwischen dem Vertrieb von Neufahrzeugen, dem Ersatzteilgeschäft und dem Service im After-Sales-Bereich betont. Diese Trennung ist mit der neuen Kfz-GVO 461/2010 jetzt realisiert worden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig