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  • 02.09.2010 | GVO 2010 - Teil I

    Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor

    von Rechtsanwalt Christian Lamm, Rechtsanwälte Graf von Westfalen, Köln

    Die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kfz-Sektor, die VO EU 461/2010, ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Im Folgenden erfahren Sie näheres über Hintergrund und Grundstruktur der aktuellen Kfz-GVO sowie das Zusammenspiel mit der Vertikal-GVO.  

    Entwicklung der Kfz-GVO

    Zunächst ein kurzer Blick auf die Geschichte der GVO: Grundsätzlich sind Vereinbarungen zwischen Herstellern bzw. Importeuren und Händlern verboten, wenn sie den Wettbewerb beschränken (Artikel 101 Absatz 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Frühzeitig war aber klar, dass für den Kfz-Sektor Ausnahmen erforderlich sind. Diese wurden für den Kfz-Sektor über Gruppenfreistellungsverordnungen realisiert:  

     

    • Die erste Kfz-GVO (123/1985) trat am 1. Juli 1985 in Kraft und war bis 30. Juni 1995 gültig.
    • Abgelöst wurde sie durch die Kfz-GVO 1475/1995.
    • Am 1. Oktober 2002 wurde sie durch die Kfz-GVO 1400/2002 ersetzt.
    • Zum 1. Juli 2010 ist nun die GVO 461/2010 in Kraft getreten.

     

    Trennung zwischen Neufahrzeug- und Ersatzteilvertrieb/Service

    Schon in der GVO 1400/2002 wurde erstmalig eine Trennung zwischen dem Vertrieb von Neufahrzeugen, dem Ersatzteilgeschäft und dem Service im After-Sales-Bereich betont. Diese Trennung ist mit der neuen Kfz-GVO 461/2010 jetzt realisiert worden.