01.02.2007 | GW-Bewertung
So gehen Sie in der Praxis vor
Anfang 2003 haben wir Ihnen einen Excel-Bewertungsbogen an die Hand gegeben, den viele Händler mittlerweile erfolgreich – das heißt betriebsprüfungssicher – nutzen. Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes erfordert es, den Bewertungsbogen anzupassen. Dies gibt uns die Chance, das Thema „Bewertung des GW-Bestands“ unter Berücksichtigung vieler Leseranfragen neu zu beleuchten.
Zum besseren Verständnis unterscheiden wir zwischen der Bewertung nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Grundsätzen.
Handelsrechtliche Grundsätze
Die nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellte Bilanz ist vom Gläubigerschutz geprägt. Das „Imparitätsprinzip“ (Verluste sind bereits dann auszuweisen, wenn sie zu erwarten sind) und das „Realisationsprinzip“ (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vermögensgegenständen bilden die Wertobergrenze) sind wichtige Komponenten. Sie verringern den Ausweis von Gewinnen und unterbinden somit zu hohe Ausschüttungen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass genügend finanzielle Mittel im Unternehmen bleiben, um absehbare Verluste zu verkraften.
GW zählen zum Umlaufvermögen
GW werden verkauft. Dadurch werden sie zu Forderungen gegenüber Kunden und nach der Kaufpreiszahlung zu Geld in der Kasse oder auf Bankkonten. Deshalb wird der GW-Bestand handelsrechtlich dem Umlaufvermögen zugeordnet (§ 266 Absatz 2 Handelsgesetzbuch [HGB]).
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