01.03.2005 | GW-Handel
Angaben in Internet-Gebrauchtwagen-Börse verbindlich
Zubehör-Angaben in Verkaufsannoncen einer Internet-Gebrauchtwagenbörse werden Inhalt des Kaufvertrags. Das befand das Amtsgericht Aachen in einem Fall, in dem der Anbieter versehentlich eine Klimaanlage als vorhanden angegeben hatte. Das Gericht gab dem Käufer, der eine Minderung des Kaufpreises wegen fehlender Klimaanlage forderte, in vollem Umfang Recht. Vereinbart worden sei „Fahrzeug mit Klima“. Der Käufer habe sich auf den Text der Internetanzeige (mobile.de) verlassen dürfen.
Unser Tipp: Korrigieren Sie eine falsche Angabe ausdrücklich, sobald Sie den Fehler bemerken. Gelingt Ihnen dies vor Vertragsabschluss, sind Sie als Verkäufer auf der sicheren Seite. (Urteil vom 7.9.2004, Az: 10 C 665/03)
Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 2 | ID 85636