01.11.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel
Leasing-Nehmer ohne Gewährleistungsanspruch
| Auf der ganzen Linie Recht bekommen hat ein Kfz-Händler vor dem Oberlandesgericht Köln im Streit über die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein (gebrauchtes) Leasing-Fahrzeug. Der Leasing-Nehmer reklamierte Mängel an dem Fahrzeug. Er hatte es nicht selbst gekauft, sondern nur beim Händler ausgesucht. Gekauft hat es die Leasing-Gesellschaft. Die bei Neufahrzeugen übliche Abtretung von Gewährleistungsansprüchen war darin nicht vereinbart. Der Kfz-Händler hatte den Gebrauchten im Mai 2002 mit einjähriger Sachmängelhaftung an die Leasing-Gesellschaft verkauft. Vertraglich nicht vereinbart war die Weitergabe der Gewährleistungsansprüche an den Leasing-Nehmer. In den Leasing-Bedingungen stand nur eine Ermächtigung, Nachbesserungsansprüche aus der Neuwagen-Garantie geltend zu machen. Die vom Leasing-Nehmer verlangte Rückabwicklung ließ sich darauf aber nicht stützen. |
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