01.08.2006 | GW-Handel
Sachmängelhaftung und Garantie getrennte Welten
Eine Garantieversicherung lässt eine verjährte oder nach altem Kaufrecht ausgeschlossene Sachmängelhaftung nicht wieder aufleben. Das musste sich die Käuferin eines gebrauchten BMW durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sagen lassen. Im Urteilsfall war noch das alte Kaufrecht anzuwenden. Daher konnte die BMW-Händlerin die Sachmängelhaftung wirksam ausschließen. Der BMW wurde mit Euro Plus-Garantie verkauft. Als einige Zeit nach Abschluss des Kaufvertrags Motorprobleme an dem Fahrzeug auftraten, wollte die Käuferin vom Kaufvertrag zurücktreten. Die BMW-Händlerin berief sich auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Die Käuferin versuchte, die Verteidigung der Händlerin mit dem Argument auszuhebeln, ihr sei doch die Euro Plus Garantie gegeben worden. Damit hatte sie vor Gericht keinen Erfolg. Das OLG stellte klar, dass die Euro Plus Garantie rechtlich keinen Einfluss auf die Sachmängelhaftung hat.
Unser Tipp: Wo die Grenzlinie zwischen Garantie und Sachmängelhaftung liegt, lesen Sie in Ausgabe 3/2004, Seite 15ff. (Beschluss vom 8.3.2006, Az: I – 1 U 218/05).