· Fachbeitrag · Leasing/Kaufrecht
Kunde übernimmt Fahrzeug nach Leasingende: Was gilt für die Gewährleistung?
von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide
| Ein ASR-Leser fragt sich, wie es mit der Gewährleistung aussieht, wenn er einen Pkw an einen Kunden verleast und der Kunde nach Ablauf der Grundmietzeit die Kaufoption ausübt. Greifen dann die selben Gewährleistungspflichten wie beim „normalen“ Gebrauchtwagenverkauf? Und wann beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen? ASR klärt auf. |
Das sagen die Gerichte zur Gewährleistung nach Übernahme
Zu der Frage, ob nach Übernahme des Fahrzeugs nach Leasingende die Gewährleistung neu beginnt ‒ sofern zwischen den Vertragsparteien keine ausdrückliche Regelung besteht ‒, gibt es kaum gerichtliche Entscheidungen. Lediglich das AG Frankfurt a. M. hat sich im Urteil vom 16.12.2003 (Az. 30 C 1875/03-20, Abruf-Nr. 041253) mit der Frage befasst und wie folgt entschieden:
Erwirbt der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach Ablauf der Leasingzeit durch Annahme eines bereits im Zusammenhang mit dem Abschluss des Leasingvertrages erklärten Kaufangebots des Leasinggebers, ist bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung der Leasingvertrag im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend auszulegen, dass die Haftung des Leasinggebers für nach Abschluss des Kaufvertrages auftretende Mängel der Leasingsache ausgeschlossen ist.
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