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  • 01.09.2005 | GW-Handel

    Starker Reifenverschleiß nicht unbedingt Sachmangel

    Wenn die Reifen unüblich stark verschleißen, liegt nicht automatisch ein Sachmangel (§ 434 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) vor. Gerade bei tiefergelegten, sportlichen Fahrzeugen sei ein erhöhter Reifenverschleiß noch normal, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Urteilsfall ging es um einen Alfa 156 2,4 JTD, den der Kunde bei einem Kilometerstand von knapp unter 15.000 bei einem Kfz-Händler gekauft hatte. Der Alfa war werksseitig tiefergelegt und mit Breitreifen ausgerüstet. Bei einer Inspektion in einer Fremdfirma hieß es: „Alle vier Reifen haben Auswaschungen und sollten erneuert werden“. Daraufhin trat der Kunde vom Kaufvertrag zurück. Zu Unrecht, entschieden die Richter. Angesichts der Tieferlegung und des sportlichen Looks habe der Kunde damit rechnen müssen, dass die Reifen nicht so lange wie im Normalfall halten. (Urteil vom 27.6.2005, Az: I – 1 U 28/05) (Abruf-Nr. 052288)  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 1 | ID 85844