01.04.2002 · Fachbeitrag · GW-Handel
Verkauf von „Bastler-Autos“ nach neuem Recht
| Wer kennt nicht folgendes Problem: Sie haben zig „Bastler-Autos“ auf dem Hof stehen. Diese könnten Sie jetzt verkaufen und damit noch ein paar Euro erlösen statt sie zu verschrotten. Sie scheuen aber davor zurück, verunsichert durch die neue Sachmängelhaftung. Ein umfassendes Übergabe-Protokoll anzufertigen oder ein Siegel zu vergeben, rechnet sich nicht. Was können Sie tun? |
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