01.03.2004 · Fachbeitrag · GW-Verkauf
Bindungsfrist von zehn Tagen in AGB unwirksam?
| "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage .... gebunden", stand in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GW-Bestellung, die der Kunde am 6. Februar 2003 unterzeichnet hatte. Gegenstand der Bestellung war ein Audi A 6, zahlbar bar bei Lieferung. Am 11. Februar, fünf Tage nach seiner Bestellung, erklärte der Kunde dass er "fristgerecht von der verbindlichen Bestellung des Kfz" zurücktrete. Mit Schreiben vom 12. Februar 2003 erklärte das Autohaus seinerseits die Annahme der Bestellung. Als der Beklagte sich weigerte, den Kaufpreis zu zahlen, erhob das Autohaus Zahlungsklage. Das Landgericht (LG) Bremen wies die Klage ab. Begründung: Kein wirksamer Kaufvertrag. Entscheidend war die Frage, ob die zehntägige Annahmefrist in den (vom ZDK empfohlenen) AGB des Autohauses wirksam vereinbart ist. Nach Ansicht des LG hält zumindest in Fällen des Barverkaufs ohne Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs die Klausel einer Inhaltskontrolle nicht stand. Beim Barverkauf habe das Autohaus keine schutzwürdigen Interessen an einer Bindung des Kunden von bis zu zehn Tagen. Da die strittige Klausel unwirksam war, galt die gesetzliche Regelung. Danach hätte das Autohaus das Angebot des Kunden sofort oder innerhalb von wenigen Tagen annehmen müssen. |
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