01.10.2002 · Fachbeitrag · Händlerverträge
Rückkauf des Ersatzteillagers nach der Kündigung
| Eine wichtige Entscheidung für alle Kfz-Händler, die mit „ihrem“ Hersteller über die Wirksamkeit der Händlervertrags-Kündigung streiten, hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln getroffen: Sie dürfen Ihren Anspruch auf Rückkauf des Ersatzteillagers auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Rechtsstreits über die Kündigung geltend machen. Das Recht sei in diesem Zeitpunkt noch nicht verwirkt, entschied das OLG (Urteil vom 1.3.2002, Az: 19 U 182/01, OLG-Report 2002, 221; Abruf-Nr. 020930). Im Urteilsfall kündigte der Hersteller im Juli 1996 zum 31. Dezember 1997. Der Rechtsstreit, in dem der Kündigungstermin letztlich bestätigt wurde, zog sich bis 10. Januar 2000 hin. Einen Tag später machte der Händler seinen Rücknahmeanspruch geltend. Der Hersteller argumentierte, eine Rücknahmeverpflichtung bestehe wegen des Zeitablaufs seit der Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr. |
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