· Fachbeitrag · Händlerverträge
Berechnung des Ausgleichsanspruchs (Teil 2): Die Rohertragsmethode des OLG Köln
von Rechtsanwalt Christoph Boeminghaus, Osborne Clarke, Köln
| Kündigt ein Hersteller den Händlervertrag, spielt die Frage nach dem Ausgleichsanspruch eine wesentliche Rolle. ASR erläutert Ihnen in einer Beitragsserie, wie Sie beim Ausgleichsanspruch das Maximum für sich herausholen. In Teil zwei lernen Sie die Berechnungsmethode kennen, die das OLG Köln anwendet. Auch wenn die nachfolgende Berechnung komplex anmuten mag, stellt sie doch bloß eine verkürzte und vereinfachte Übersicht dar. Sie soll Ihnen als Richtschnur dienen, um eine ungefähre Größenordnung zu ermitteln und zu verstehen, welche Daten Sie dafür aufbereiten müssen. |
Darum hat die Methode des OLG Köln ein solches Gewicht
Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs beschäftigt seit Jahrzehnten die Gerichte. Viele Einzelfragen sind im Laufe der Zeit geklärt worden. Das ändert allerdings nichts daran, dass sich bei den Berechnungsmethoden an den verschiedenen Gerichtsständen der Kfz-Hersteller und Importeure in Deutschland einige regionale Besonderheiten herausgebildet haben. Am OLG Köln (Gerichtsstand u. a. für Peugeot, Citroën, Mazda, Toyota oder Nissan) hat sich z. B. eine modifizierte Form der sog. Rohertragsmethode durchgesetzt (OLG Köln, Urteil vom 17.10.2014, Az. 19 U 81/11, Abruf-Nr. 223560).
Die Komponenten der Rohertragsmethode
ASR schildert Ihnen die Schritte, in denen der Ausgleichsanspruch nach der Rohertragsmethode berechnet wird:
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