30.01.2009 | Innergemeinschaftlicher Handel
BMF verschärft die Anforderungen weiter
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Stellung genommen zu den Voraussetzungen für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (Schreiben vom 7.1.2009, Az: IV B 9 - S 7141/08/10001; Abruf-Nr. 090277). Mit dem Schreiben „wehrt“ sich die Finanzverwaltung gegen die überwiegend positive Rechtsprechung zu den Themen „Buch- und Belegnachweis“ und „Vertrauensschutz“: Sie weitet die formellen Pflichten sogar noch aus. So fordert sie zum Beispiel, dass der Kunde bei einer Abhollieferung schriftlich in deutscher Sprache bestätigt, dass er das Fahrzeug ins übrige EU-Gebiet befördern wird. Und sie verlangt, dass alle erforderlichen Aufzeichnungen laufend und unmittelbar nach dem Umsatz vorgenommen werden, obwohl laut Rechtsprechung der Buch- und Belegnachweis keine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist.
Unser Tipp: Auch wenn die Anforderungen an den Buch- und Belegnachweis nach dem BMF-Schreiben zum Teil überzogen und nicht mit der Rechtsprechung in Einklang zu bringen sind, sollten Sie sie unbedingt erfüllen. In die Checklisten zum innergemeinschaftlichen Handel in Ausgabe 11/2008 auf Seite 4 bis 11 und 12/2008 auf Seite 8 bis 14 haben wir das BMF-Schreiben bereits eingearbeitet; denn es lag uns damals bereits im Entwurf vor. Sie finden die Checklisten zum Download für Ihr Autohaus bzw. Ihren Kfz-Betrieb in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort: „Im- und Export“.