28.05.2009 | Innergemeinschaftlicher Handel
EU-Handel: Kritik an überzogenen Forderungen des BMF
Entschieden kritisiert haben die Bundessteuerberaterkammer und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu den Anforderungen an die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (Schreiben vom 6.1.2009, Az: IV B 9 - S 7141/08/10001; Abruf-Nr. 090277; Ausgabe 2/2009, Seite 1). Sie haben das BMF zur Änderung des Schreibens aufgefordert. Abgesehen von der Praxistauglichkeit der ausgeweiteten Anforderungen an den Beleg- und Buchnachweis sei fraglich, ob die Finanzverwaltung berechtigt ist, zusätzlich zu den in § 17a Absatz 2 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung aufgeführten Belegen weitere Belege zu verlangen. Insbesondere die Anforderungen an die ins Deutsche übersetzte Verbringensversicherung und an die durchgängige Vollmachtskette im Abholfall seien unpraktikabel und vom Gesetz nicht gedeckt.
Beachten Sie: Die ausführliche Stellungnahme vom 7. Mai 2009 können Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) mit der Abruf-Nummer 091686 herunterladen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.