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  • 27.05.2010 | Neues Schreiben der Finanzverwaltung

    Nachweis der Steuerbefreiung
    einer innergemeinschaftlichen Lieferung

    Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben festgelegt hat, welche Nachweise für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung erbracht werden müssen (Ausgabe 2/2009, Seite 1).  

     

    Nachdem zahlreiche Urteile diese Vorgaben zum Teil zunichte gemacht haben, gibt es jetzt eine neue - knapp 21 Seiten umfassende - Verwaltungsanweisung (Schreiben vom 5.5.2010, Az: IV D 3 - S 7141/08/10001; Abruf-Nr. 101538).  

     

    Wir haben für Sie herausgefiltert, was neu ist im Vergleich zum alten BMF-Schreiben.  

    Hintergrund: Aktuelle Rechtsprechung

    Folgende Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Hintergrund der neuen Verwaltungsanweisung: