27.05.2010 | Neues Schreiben der Finanzverwaltung
Nachweis der Steuerbefreiung
einer innergemeinschaftlichen Lieferung
Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben festgelegt hat, welche Nachweise für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung erbracht werden müssen (Ausgabe 2/2009, Seite 1).
Nachdem zahlreiche Urteile diese Vorgaben zum Teil zunichte gemacht haben, gibt es jetzt eine neue - knapp 21 Seiten umfassende - Verwaltungsanweisung (Schreiben vom 5.5.2010, Az: IV D 3 - S 7141/08/10001; Abruf-Nr. 101538).
Wir haben für Sie herausgefiltert, was neu ist im Vergleich zum alten BMF-Schreiben.
Hintergrund: Aktuelle Rechtsprechung
Folgende Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Hintergrund der neuen Verwaltungsanweisung:
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