01.02.2006 | Innergemeinschaftlicher Kfz-Handel
BFH gewährt Aussetzung der Vollziehung
Innergemeinschaftliche Lieferungen von Kfz-Händlern sind weiter im Visier der Finanzverwaltung. Häufig lässt die Finanzverwaltung die Steuerbefreiung solcher Lieferungen an Formalien scheitern, der Händler muss „von heute auf morgen“ Umsatzsteuer nachzahlen. Den ein oder anderen treiben solche Zahlungen in die Insolvenz.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass in solchen Fällen die Finanzverwaltung Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewähren muss – allerdings in Verbindung mit einer Sicherheitsleistung (Beschluss vom 25.11.2005, Az: V B 75/05; Abruf-Nr. 060102).
Hintergrund: Anhängiges Verfahren vor dem EuGH
Der BFH hat bereits im Februar 2005 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die deutsche Finanzverwaltung die Umsatzsteuerfreiheit einer zweifelsfrei durchgeführten innergemeinschaftlichen Lieferung allein mit der Begründung versagen darf, der Buchnachweis sei nicht rechtzeitig geführt (Beschluss vom 10.2.2005, Az: V R 59/03; Abruf-Nr. 051010, Ausgabe 5/2005, Seite 5 bis 6). Das Verfahren ist noch anhängig (Rs. C-146/05).
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