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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Inzahlungnahme eines Unfallfahrzeugs

    Praxisbeispiele zur Lösung der umsatzsteuerlichen Probleme

    | Bei der Inzahlungnahme von Unfallwagen gelten auch die Regeln zur Aufdeckung des verdeckten Preisnachlasses. Wenn sich später herausstellt, dass der Unfallwagen nur zu einem unter dem Inzahlungnahmepreis liegenden Wert verschrottet werden konnte, können Sie den verdeckten Preisnachlass im Rahmen des Neuwagengeschäfts nachträglich aufdecken. Dazu müssen Sie aber die Verschrottung des Pkw nachweisen, zum Beispiel durch Vorlage des entwerteten Kfz-Briefs (R 153 Absatz 4 Satz 9 Umsatzsteuer-Richtlinien [UStR]). |