04.01.2010 | Verdeckter Preisnachlass
Überhöhte Inzahlungnahme bei Leasinggeschäft
Ein Leser fragt: „Kann der verdeckte Preisnachlass auch dann aufgedeckt werden, wenn der Kunde sein Altfahrzeug überhöht in Zahlung gibt und das Neufahrzeug least anstatt es zu kaufen?“
Bei Leasing-Geschäft keine Aufdeckung möglich
Der verdeckte Preisnachlass kann nicht aufgedeckt werden. Eine Aufdeckung ist nur im Fall eines „Tauschs mit Baraufgabe“ möglich (A 153 Absatz 4 Satz 1 Umsatzsteuer-Richtlinien [UStR]). Dies ist der Fall, wenn der Erwerber des Neufahrzeugs zugleich der Lieferer des Altfahrzeugs ist und mit dessen Überlassung ein Teil des Kaufpreises an den Händler gezahlt wird. Das ist beim geleasten Fahrzeug nicht der Fall.
Alternative: Gutschrift an den Leasingnehmer
In solchen Fällen gibt es eine Alternative: Nehmen Sie das Kundenfahrzeug zum tatsächlichen Wert in Zahlung und gewähren Sie dem Kunden eine Gutschrift.
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