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  • 27.05.2010 | Kein Schriftformerfordernis

    Entgeltumwandlung für Privatnutzung des Dienstwagens: BSG segnet Gestaltung ab

    Verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Entgelts zugunsten eines Dienstwagens, den sie auch privat nutzen dürfen, sind nach der Entgeltumwandlung geringere Sozialversicherungsbeiträge (und Steuern) fällig, wenn der Entgeltverzicht höher ist, als der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung. Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Gestaltung jetzt „abgesegnet“.  

    Dienstwagen gegen Entgeltumwandlung

    Im Urteilsfall bot eine GmbH ihren Arbeitnehmern einen Dienstwagen an, den sie auch privat nutzen konnten. Im Gegenzug mussten sie auf einen Teil ihres Arbeitslohns verzichten (Entgeltumwandlung). Die GmbH berechnete bei den Dienstwagen-Nutzern die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf folgender Basis:  

     

    1. Aus dem um die Entgeltumwandlung reduzierten Bruttoentgelt.
    2. Aus dem nach der „Ein-Prozent-Regelung“ ermittelten Sachbezug für die private Nutzung des Dienstwagens.

     

    Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro brutto (Steuerklasse III, ein Kind). Er erhält einen Dienstwagen (Listenpreis 28.000 Euro), den er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber trägt alle Kosten. Für die Privatnutzung verzichtet der Arbeitnehmer auf 400 Euro Bruttolohn.  

     

     

     

    Dienstwagen +  

    Entgeltumwandlung  

    Kein  

    Dienstwagen  

    Bruttolohn  

    2.600 Euro  

    3.000 Euro  

     

    + Sachbezug Privatnutzung (28.000 Euro x 1 %)  

    280 Euro  

    ---  

     

    = Steuer- und SV-Brutto  

    2.880 Euro  

    3.000 Euro  

     

    Lohnsteuer  

    219,16 Euro  

    245,83 Euro  

     

    Solidaritätszuschlag  

    0 Euro  

    2,50 Euro  

    ./. Summe Steuern  

    219,16 Euro  

    248,33 Euro  

     

    Rentenversicherung  

    286,56 Euro  

    298,50 Euro  

     

    Arbeitslosenversicherung  

    40,32 Euro  

    42,00 Euro  

     

    Krankenversicherung  

    227,52 Euro  

    237,00 Euro  

     

    Pflegeversicherung  

    28,08 Euro  

    29,25 Euro  

    ./. Summe Sozialabgaben  

    582,48 Euro  

    606,75 Euro  

     

    = Netto  

    1.798,36 Euro  

    2.144,92 Euro  

     

    Die Privatnutzung seines Dienstwagens kostet den Arbeitnehmer am Ende tatsächlich monatlich nur 346,56 Euro (= 2.144,92 Euro ./. 1.789,36 Euro)  

    Entgeltumwandlung gilt auch für Sozialversicherung

    Weil bei dieser Gestaltung das Bruttoentgelt um einen höheren Betrag gekürzt wurde, als der Sachbezug für die Privatnutzung versteuert und verbeitragt werden musste, ergaben sich neben der Steuerersparnis auch geringere Sozialversicherungsbeiträge. Das gefiel dem SV-Prüfer gar nicht, und die Deutsche Rentenversicherung forderte deshalb Beiträge nach. Begründung: Die geänderten Entgeltvereinbarungen seien beitragsrechtlich unbeachtlich, weil sie nicht schriftlich niedergelegt und damit nicht nachzuvollziehen seien. Das sah das BSG anders.  

     

    Arbeitsrechtlich zulässige und wirksame Entgeltumwandlung