01.04.2006 | Kfz-Handel und Leasing-Verträge
Stellen Sie sich rechtzeitig auf die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes ein!
Die voraussichtliche Erhöhung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 auf 19 Prozent wirft schon jetzt Fragen beim Abschluss von Leasing-Verträgen im Zusammenhang mit der Sonderzahlung auf. Ebenso ergeben sich Fragen beim Abschluss von Kaufverträgen, bei denen die Auslieferung des Fahrzeugs voraussichtlich nach dem 1. Januar 2007 erfolgt.
In beiden Fällen sollten Sie schon jetzt den Leasing- bzw. Kaufvertrag so formulieren, dass Sie nicht auf der zusätzlichen Umsatzsteuer sitzen bleiben.
Leasing-Sonderzahlungen und -Raten richtig abrechnen
Wie ist zum Beispiel ein Leasing-Vertrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten und einer Leasing-Sonderzahlung abzurechnen? Was ist beim Abschluss des Leasing-Vertrags zu beachten?
Beispiel
Sie schließen mit einem Kunden zum 1. April 2006 einen Leasing-Vertrag zu folgenden Konditionen:
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