01.02.2005 | Kfz-Kosten
„Ein-Prozent-Regelung“ bei Leasing-Pkw
Bei einem betrieblich und privat genutzten Leasing-Pkw, der in der Regel im wirtschaftlichen Eigentum des Leasing-Gebers bleibt, ist die „Ein-Prozent-Regelung“ nur anwendbar, wenn der Pkw zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen rechtskräftig entschieden. Begründung der Richter: Wenn das Fahrzeug im wirtschaftlichen Eigentum des Leasing-Gebers bleibe, könne der Leasing-Nehmer es nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen erfassen. Das hat zur Folge, dass nur die Fahrzeugkosten, die auf die betriebliche Nutzung entfallen, als Betriebsausgabe abgezogen werden können. (Urteil vom 16.6.2004, Az: 2 K 83/00) (Abruf-Nr. 041957)
Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 3 | ID 85588