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  • 04.01.2011 | Kfz-Kosten

    Musterprozess zur Bemessung der Ein-Prozent-Regelung

    Der Bund der Steuerzahler (BdSt) führt vor dem Finanzgericht Niedersachsen einen Musterprozess (Az: 9 K 394/10) mit dem Ziel, dass als Bemessungsrundlage der „Ein-Prozent-Regelung“ der handelsübliche - sprich Marktpreis des Fahrzeugs angesetzt wird. Der BdSt sieht gute Chancen auf Erfolg, weil  

    • der Bruttolistenpreis in der Regel 15 bis 25 Prozent über dem tatsächlichen Angebotspreis liegt und somit nicht mehr realitätsgerecht ist,
    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141196