01.06.2003 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Negativer Unterschiedsbetrag abziehbar!
| Wenn Sie den Weg zwischen Wohnung und Autohaus mit dem Betriebs-Pkw zurücklegen, können Sie möglicherweise von einem Erlass des Bayerischen Finanzministeriums profitieren: Sie dürfen auch dann die Entfernungspauschale voll als Betriebsausgabe geltend machen, wenn die tatsächlichen Kosten für die Fahrten zum Betrieb bzw. die Kosten nach der 0,03-Prozent-Methode geringer sind (Erlass vom 27.3.2003, Az: 31 - S 2145 - 051 - 6869/03; Abruf-Nr. 031039). |
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