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  • 01.04.2005 | Kfz-Kosten

    Schadenersatz bei Unfall mit Leasing-Pkw abzugsfähig

    Wer mit einem geleasten Betriebs-Pkw auf einer Privatfahrt einen Unfall baut und der Leasing-Gesellschaft den Schaden aus eigener Tasche ersetzen muss, kann diese Zahlungen als Betriebsausgabe abziehen. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in folgendem Fall entschieden: Ein Trainer hatte seinen geleasten Pkw als Betriebsfahrzeug behandelt und die Raten in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben angesetzt. Die Privatnutzung versteuerte er anhand der Ein-Prozent-Regelung. Auf einer Privatfahrt baute er einen Unfall mit Totalschaden, für den die Kaskoversicherung wegen Fahrerflucht nicht aufkam. Das Finanzamt wollte die Schadenersatzzahlungen nicht zum Abzug zulassen. Zu Unrecht, so das FG. (Urteil vom 8.12.2004, Az: 14 K 2612/03) (Abruf-Nr. 050170)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 3 | ID 85676