01.04.2004 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Versicherungserstattung als Betriebseinnahme
| Wird ein Betriebs-Pkw gestohlen, muss die Kasko-Erstattung der Versicherung als Betriebseinnahme versteuert werden. Das gilt auch, wenn der Pkw in der Nacht vor der Wohnung des Betriebsinhabers gestohlen wird und dieser am nächsten Tag eine Privatfahrt machen wollte. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Das Argument, der Pkw sei während einer Privatnutzung gestohlen worden und die Versicherungserstattung damit privat veranlasst, ließen die Richter nicht gelten. Nach Ansicht des BFH ist die Erstattung zumindest im Verhältnis der betrieblichen Nutzung zur gesamten Nutzung des Pkw eine Betriebseinnahme. |
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