29.05.2008 | Kfz-Leasing
Nutzungsvergütung für geleasten Phaeton
Die Nutzungsvergütung für einen Phaeton mit Dieselmotor basiert auf einer erwarteten Gesamtlaufleistung von 250.000 km. Sie muss daher wie folgt berechnet werden:
Brutto-Anschaffungspreis x gefahrene Km | = | Nutzungs- vergütung |
250.000 km |
Im Fall vor dem Landgericht (LG) Braunschweig ging es um ein Leasingfahrzeug. Nach Abschn. XIII Ziff. 5 ihrer Leasingbedingungen für Geschäftsfahrzeuge stand der Leasinggesellschaft bei einem berechtigten Rücktritt des Leasingnehmers ein Nutzungsausgleich für die Gebrauchsüberlassung unter Berücksichtigung der gezahlten Leasingraten zu. Der geleaste Phaeton wurde nach 20 Monaten und 58.715 gefahrenen km zurückgegeben. Die Leasingfirma ging von einer Gesamtlaufleistung von 200.000 km aus. Damit war der Leasingnehmer nicht einverstanden. Das LG reduzierte die Nutzungsvergütung, indem es 250.000 km Gesamtlaufleistung zugrunde legte.
Beachten Sie: Zusätzlich zur Nutzungsvergütung berechnete das LG 19 Prozent Umsatzsteuer. Das dürfte nicht richtig sein: Denn einige Monate der zwanzigmonatigen Nutzungszeit fielen in die Zeit vor Erhöhung der Umsatzsteuer. Für diesen Zeitraum wären nur 16 Prozent Umsatzsteuer fällig gewesen.
Unser Tipp: Einzelheiten zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichszahlungen beim Kfz-Leasing beschreibt Steuerberater Ronny Langer in der Ausgabe 4/2008 auf den Seiten 5 bis 9. (Urteil vom 14.3.2008, Az: 4 O 2804/07) (Abruf-Nr. 081523)