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  • 01.09.2007 | Kfz-Steuer

    Besteuerung als Lkw abgelehnt: Bescheide anfechten!

    Seit 1. Mai 2005 sind Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen nicht mehr generell wie Lkw nach dem Gewicht, sondern wie Pkw nach dem Hubraum zu besteuern. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Wagen nach seiner Bauart, Einrichtung und Herstellerkonzeption vorwiegend zur Personenbeförderung geeignet ist. So hat das Finanzgericht Hamburg im Fall eines Toyota Landcruiser Typ J8 mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen entschieden, dass er als Pkw zu besteuern ist. Begründung: Das Fahrzeug hat fünf mit Sicherheitsgurten ausgestattete Sitzplätze, eine Höchstgeschwindigkeit von 165 km/h und eine Zuladung von 740 kg. Nach dem äußeren Erscheinungsbild überwiege die Eignung und Bestimmung als Fahrzeug zur Personenbeförderung. So sei es insbesondere rundum durch Heck- und Seitenfenster verglast und der Raum zur Personenbeförderung sei nicht kleiner als der Raum zur Gepäckbeförderung, wobei die Vergrößerung der Ladefläche durch Umklappen der Rücksitzbank nicht zu berücksichtigen sei.  

    Beachten Sie: Das Verfahren ist in Revision vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az: IX R 26/07). Dieser muss nun entscheiden, ob insbesondere die rückwirkende Änderung des Kfz-Steuergesetzes zum 1. Mai 2005 als Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot zu sehen ist. Denn das Kfz-Steuergesetz wurde am 21. Dezember 2006 rückwirkend zum 1. Mai 2005 geändert.  

    Unser Tipp: Wird ein Fahrzeug aufgrund der Neuregelung rückwirkend höher besteuert, sollte gegen den Kfz-Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden. Das gilt auch für Wohnmobile, da diese rückwirkend zum 1. Januar 2006 höher besteuert werden. Der Bund der Steuerzahler will gegen die Erhöhung bei Wohnmobilen mit der Begründung klagen, dass eine Steuer nur innerhalb des Erhebungsjahrs rückwirkend erhöht werden darf. Ein Mustereinspruch für Wohnmobilbesitzer ist unter www.steuerzahler.de abrufbar. (Urteil vom 30.3.2007, Az: 7 K 22/06)(Abruf-Nr. 072344

    Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 1 | ID 112169