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  • 01.11.2006 | Kfz-Steuer

    BFH beendet Diskussion um kfz-steuerliche Einstufung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Diskussion um die kfz-steuerliche Einstufung von Fahrzeugen nach der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung zum 1. Mai 2005 beendet. Nach seiner aktuellen Entscheidung gilt Folgendes:  

    • Fahrzeuge mit über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht sind nicht automatisch Lkw.
    • Ob es sich bei einem Fahrzeug um einen Pkw oder um einen Lkw handelt, bestimmt sich nach dem Erscheinungsbild des Fahrzeugs im Einzelfall (§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz). EU-Richtlinien sind nicht maßgeblich für die kfz-steuerliche Einstufung.
    • Die Einstufung der Verkehrsbehörde hat weder kfz-steuerlich bindende Wirkung noch lässt sie einen Rückschluss auf die kfz-steuerliche Einstufung zu. Ausschließlich die Kfz-Steuerstelle ist zur Einstufung befugt.

    Maßgeblich für die Einstufung als Pkw ist demnach, wie viele Personen in dem Fahrzeug befördert werden können (maximal neun). Zu berücksichtigen sind die Anzahl der Sitzplätze, die Ausstattung des Fonds mit Sitzen und Sicherheitsgurten oder mit für deren Einbau geeigneten Befestigungspunkten, das Fahrgestell, die Motorisierung des Fahrzeugs, die Gestaltung der Karosserie sowie die Konzeption des Fahrzeugherstellers. (Beschluss vom 21.8.2006, Az: VII B 333/05) (Abruf-Nr. 062762)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 4 | ID 85921