01.06.2006 | Kfz-Steuer
Hubraumbesteuerung bei Geländewagen über 2,8 Tonnen
Seit 1. Mai 2005 werden auch Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen wie Pkw nach Hubraum und Schadstoffausstoß statt wie Lkw nach Gewicht besteuert. Diese Besteuerung als Pkw geschieht zu Unrecht, entschieden die Finanzgerichte (FG) Baden-Württemberg und Köln (Beschluss vom 14.3.2006, Az: 8 V 4/06; Abruf-Nr. 061477 bzw. Beschluss vom 28.11.2005, Az: 6 V 3715/05; Abruf-Nr. 061478). Nach Ansicht der FG-Richter sind zumindest Geländewagen des Typs „Land Rover“ und „Mercedes-Benz Typ G 300“ bezüglich der Kfz-Steuer nicht als Pkw, sondern europarechtskonform als „andere Fahrzeuge“ einzustufen und daher nach Gewicht zu besteuern.
Unser Tipp: Legen Sie Einspruch gegen Ihren Kfz-Steuerbescheid ein und verlangen Sie eine Besteuerung nach Gewicht, wenn Sie einen Geländewagen mit mehr als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht besitzen. Vor dem FG Köln ist übrigens ein weiteres Verfahren zur dieser Frage anhängig. Dort geht es um einen Toyota Land Cruiser Typ J7.