26.06.2008 | Kfz-Steuer
Toyota Land Cruiser HZJ75 ist kfz-steuerlich ein Pkw
Ein Toyota Land Cruiser HZJ75 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ist bei der Kfz-Steuer seit 1. Mai 2005 als Pkw und nicht als Lkw oder Kraftomnibus zu besteuern. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) kostet den Fahrzeughalter 1.213 Euro mehr Kfz-Steuer im Jahr (jetzt 1.398 Euro statt zuvor 185 Euro).
Hintergrund: Wie für alle anderen Pkw gilt auch für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, dass durch eine Gesamtwürdigung anhand von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs zu beurteilen ist, ob es sich um einen Pkw oder einen Lkw handelt. Für die Einstufung relevante Merkmale sind insbesondere die Zahl der Sitzplätze, die zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers. Dabei kann kein Merkmal als allein entscheidend angesehen werden. Einzelnen Merkmalen kann aber ein besonderes Gewicht zukommen.
Beachten Sie: Der Land Cruiser im Entscheidungsfall wurde im Fahrzeugschein vom 4. Februar 2005 als „Pkw geschlossen“ qualifiziert. Seine Einstufung als Lkw scheiterte aber letztlich daran, dass
- seine Ladefläche nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmachte,
- die Zuladungsmöglichkeit mit nur 23,89 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts gering war und
- in keinem der Begleitpapiere zum Fahrzeug mehr als sechs Sitzplätze angegeben waren.
(Beschluss vom 18.3.2007, Az: II B 94/07) (Abruf-Nr. 081749)