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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Kfz-Steuer

    Trikes gelten als Pkw

    | Für ein Trike (offenes, dreirädriges Kraftfahrzeug mit Motorrad-Lenker und zwei Sitzplätzen) gelten bei der Kfz-Steuer nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland Pfalz die selben Regeln wie bei einem Pkw. Das heißt: Die Kfz-Steuer wird nach dem Hubraum und den Schadstoffwerten berechnet. Im Urteilsfall ging es um ein Trike mit Otto-Motor (1276 cm³ Hubraum) und 530 kg Leergewicht, das eine Höchstgeschwindigkeit von 125 km/h erzielte. Die Verkehrsbehörde hatte das Trike als „sonstiges Fahrzeug“ eingestuft. Der Kläger hatte argumentiert, das Trike müsste daher mit einer geringeren Kfz-Steuer - als Kraftrad oder sonstiges Fahrzeug (zum Beispiel Lkw, Zugmaschine) - nach Gewicht versteuert werden. |