01.12.2004 · Fachbeitrag · Kfz-Steuer
Trikes gelten als Pkw
| Trikes, dreirädrige offene Kraftfahrzeuge ohne Kabine, werden Kfz-steuerlich als "Pkw" eingestuft. Sie kommen nicht in den Genuss des günstigeren Steuersatzes als "Krafträder", entschied der Bundesfinanzhof. Begründung: Nur Fahrzeuge mit einer Spur k önnen Räder oder Krafträder sein. Im Urteilsfall ging es um ein Trike mit einem Lenker, drei Sitzplätzen, einem Leergewicht von 560 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 115 km/h. Im Fahrzeugbrief war früher "Pkw, offen" und nunmehr "dreirädriges Kraftfahrzeug" eingetragen. Diese Eintragung war aber für die Kfz-Steuer unerheblich. (Urteil vom 22.6.2004, Az: VII R 53/03; Abruf-Nr. 042720) |
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