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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

    Entschädigung nach Vorführwagen-Diebstahl

    | Muss der Versicherer den Einkaufs- oder den Verkaufspreis erstatten, wenn ein Vorführwagen gestohlen wird? Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied die Frage im Fall eines gestohlenen Renault Master 2.8 DTI zu Ungunsten des Autohauses: Der Versicherer muss dem Autohaus lediglich den Händlereinkaufspreis erstatten. Dies sei der Wiederbeschaffungswert im Sinne von § 13 AKB. (Urteil vom 5.2.2004, Az: 12 U 142/03; Abruf-Nr. 040893) |