01.10.2003 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Schaden wegen falscher Betankung nicht versichert
| Wird ein Fahrzeug mit dem falschen Kraftstoff betankt und kommt es deshalb zu einem Motorschaden, muss die Kaskoversicherung die Reparaturkosten nicht übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Im Urteilsfall hatte der Ehemann der Fahrzeughalterin deren Diesel-Mercedes versehentlich mit Benzin betankt. Die Wahl des falschen Kraftstoffs sei ein Bedienungsfehler im Sinne von § 12 Absatz 1 II e Allgemeine Kraftfahrtbedingungen und damit ein Betriebsschaden, für den kein Deckungsschutz bestehe. (Urteil vom 25.6.2003, Az: IV ZR 322/02) (Abruf-Nr. 031665) |
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