01.09.2002 · Fachbeitrag · Kündigungswelle nach neuer GVO
Sichern Sie sich als Kfz-Händler Ihren Ausgleichsanspruch!
| Die neue GVO ist seit dem 17. Juli 2002 bekannt und bringt ab Oktober 2002 neue „Spielregeln“ für den Kfz-Handel. Mit Fiat hat bereits ein Hersteller reagiert und seinen Vertragshändlern vorsorglich gekündigt - weitere Hersteller werden folgen. Nicht in allen Fällen wird es nach der Kündigung zum Neuabschluss eines Händlervertrags kom-men. Für die gekündigten Händler wird damit das Thema Ausgleichsanspruch analog § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) akut. |
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