01.07.2007 | Kundenfahrzeug abgebrannt
Teilkaskoversicherung hält sich beim Händler schadlos
Erst hat sich der Kfz-Händler gefreut: Das vor sieben Monaten bei ihm als Neuwagen gekaufte Auto seines Kunden war abgebrannt, der Teilkaskoversicherer hat den Schaden ersetzt. Der Händler konnte dem Kunden abermals ein Auto verkaufen. Auch das Wrack konnte er erwerben und weiterveräußern.
Dann meldete sich die Versicherung bei ihm und forderte den Ersatz des Brandschadens. Das Landgericht (LG) Chemnitz gab ihr in vollem Umfang recht (Urteil vom 5.3.2007, Az: 5 O 2098/05).
Anspruch gegenüber Drittem geht auf Versicherer über
Tritt eine Versicherung für einen Schaden ein, für den der Betroffene einen Dritten haftbar machen kann, geht der Haftungsanspruch auf den Versicherer über (§ 67 Versicherungsvertragsgesetz [VVG]).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig