01.03.2003 · Fachbeitrag · Leasing
Nutzungsvergütung bei rückabgewickeltem Vertrag
| Auch bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Leasing-Fahrzeug darf das Autohaus vom Leasing-Nehmer eine Nutzungsvergütung für gefahrene Kilometer verlangen. Das ist das positive Fazit eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Im Urteilsfall verlangte der Leasing-Nehmer die Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen geleasten Opel Omega Caravan (die Opel-Leasing hatte das Recht an ihn abgetreten). Der Motor des mit einem S-Kompressor umgebauten Fahrzeugs hatte von Anfang an Probleme gemacht. Das OLG entschied auf Rückabwicklung. Die Frage aber, ob das Autohaus für die gefahrenen Kilometer vom Leasing-Nehmer eine Vergütung verlangen durfte oder ob das im Verhältnis mit der Opel Leasing zu klären war, entschied das OLG zu Gunsten des Autohauses: Es sprach ihm für 31.000 gefahrene Kilometer 25.000 DM zu. Berechnet wurde der Betrag anhand der Formel 0,67 Prozent des Bruttokaufpreises je angefangene 1.000 km unter Annahme einer Gesamtlaufleistung des Omega von 150.000 km. (Urteil vom 23.5.2001, Az: 5 U 1298/00, DAR 2002, 509) (Abruf-Nr. 030232) |
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