25.07.2008 | Leasing
Umsatzsteuerpflicht von Ausgleichszahlungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat erneut zur Behandlung von Ausgleichszahlungen beim Leasing Stellung genommen. Es hält dabei – wie erwartet – an der Umsatzsteuerpflicht fest. Sowohl bei einer vorzeitigen als auch bei einer planmäßigen Beendigung des Leasingvertrags sollen Zahlungen zum Ausgleich eines Minderwerts stets der Umsatzsteuer unterliegen. Nur Ausgleichszahlungen für den Ausfall künftiger Leasingraten bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags werden als nicht der Umsatzsteuer unterliegender Schadenersatz anerkannt (Schreiben vom 22.5.2008, Az: IV B 8 – S 7100/07/10007; Abruf-Nr. 081992).
Unser Tipp: Das BMF-Schreiben gibt lediglich erneut die unveränderte Auffassung der Finanzverwaltung wieder, die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widerspricht. Eine ausführliche Darstellung mit Handlungsempfehlungen finden Sie im Beitrag von Steuerberater Ronny Langer „So behandeln Sie Ausgleichszahlungen beim Kfz-Leasing umsatzsteuerlich richtig“ (Ausgabe 4/2008, Seite 5).