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  • 31.03.2008 | Schadenersatz versus Umsatzsteuerpflicht

    So behandeln Sie Ausgleichszahlungen beim Kfz-Leasing umsatzsteuerlich richtig

    von Dipl.-Finanzwirt (FH) Ronny Langer, Steuerberater, küffner maunz langer zugmaier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

    Ausgleichszahlungen bei der Beendigung eines Kfz-Leasing-Vertrags können nicht der Umsatzsteuer unterliegender Schadenersatz oder umsatzsteuerpflichtiges Entgelt sein – letzteres mit finanziellen Auswirkungen für beide Vertragspartner. Denn 

    • der Leasinggeber muss einen Teil der erhaltenen Zahlung an das Finanzamt abführen und
    • der Leasingnehmer hat höhere Aufwendungen, wenn er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

     

    Doch was ist was? Die Rechtsprechung erkennt Ausgleichszahlungen überwiegend als „echten“ Schadenersatz an. Die Finanzverwaltung dagegen nimmt insbesondere für Minderwertausgleiche eine Umsatzsteuerpflicht an. Auch wenn auf den ersten Blick keine klare Linie erkennbar ist, gibt es doch systematische Grundsätze, die eine eindeutige Einstufung vorgeben. 

    Umsatzsteuerliche Grundsätze

    Umsatzsteuer entsteht bekanntlich nur, wenn Lieferungen oder sonstige Leistungen gegen Entgelt erbracht werden. Leistung und Zahlung müssen wechselseitig miteinander verbunden sein. 

     

    Nicht steuerbarer Schadenersatz

    Entschädigungen oder Schadenersatzzahlungen sind kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts: In diesen Fällen muss der Zahlende für einen Schaden und seine Folgen einstehen. Es besteht kein Zusammenhang zwischen Zahlung und einer bestimmten Leistung. Die Zahlung unterliegt deshalb nicht der Umsatzsteuer.