01.03.2007 | Leseranfrage
Aufdeckung des verdeckten Preis- nachlasses auch bei Streckengeschäften?
Ein Leser hat uns um Unterstützung gebeten, weil ihm der Betriebsprüfer die Erstattung der Umsatzsteuer aus aufgedeckten Preisnachlässen bei Streckengeschäften verwehrt. Begründung des Prüfers: Es handele sich um getrennte Rechtsgeschäfte, die nicht für umsatzsteuerliche Zwecke zusammengefasst werden dürften.
Lesen Sie nachfolgend, warum diese Rechtsauffassung des Betriebsprüfers vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) überholt ist.
Wirtschaftlicher Aufwand des Endverbrauchers maßgeblich
Nach der aktuellen Rechtsprechung darf dem Fiskus aus allen Umsatzgeschäften von der Herstellung bis zum Endverbrauch nur der Umsatzsteuerbetrag zufließen, den der Endverbraucher letztlich wirtschaftlich aufwendet (EuGH, Urteil vom 15.10.2002, Rs. C-427/98; Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.1.2006, Az: V R 3/04; Abruf-Nr. 060825; Ausgabe 10/2006, Seite 5 bis 6).
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