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  • 29.06.2009 | Leseranfrage

    Lange Standzeit, monatelange Zulassung, ein Kilometer Laufleistung

    Ein Leser fragt: „Wir haben am 5. Mai 2009 einen Mittelklassewagen mit einem Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft. Im Rechnungstext stand folgender Satz: ,Sie kauften folgendes Gebrauchtfahrzeug.´ Das Fahrzeug wurde am 19. April 2007 gebaut und stand längere Zeit bei uns im Showroom. Im Rahmen einer Zulassungsaktion haben wir dieses Fahrzeug am 1. August 2008 als Vorführwagen angemeldet, ohne es entsprechend zu nutzen (Kilometerstand 1). Das Fahrzeug war bis zum Verkauf auf uns zugelassen. Es ist lediglich umgemeldet worden.  

     

    Der damalige Neupreis belief sich auf zirka 30.000 Euro. Das Fahrzeug wurde für 25.000 Euro an den Kunden verkauft. Kurz nach Auslieferung beschwerte dieser sich, dass er einen zu hohen Kaufpreis bezahlt habe. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt und dem Verbraucherschutz liege der Fahrzeugpreis zirka 25 Prozent unter der damaligen unverbindlichen Preisempfehlung. Der Kunde forderte uns auf, die Differenz an ihn zu entrichten. Wir lehnten dies ab. Kurz darauf erhielten wir ein Fax des Anwalts unseres Kunden mit der Aufforderung, das Fahrzeug zurückzunehmen, den Kaufpreis zu erstatten und das in Zahlung genommene Fahrzeug herauszugeben. Dabei reklamiert er die überlange Standzeit und beruft sich auf die Zwölf-Monats-Rechtsprechung.“  

    Unsere Antwort

    Man muss bei Fahrzeugen unterscheiden zwischen fabrikneu, neu und gebraucht:  

     

    • „Fabrikneu“ ist ein Auto, das noch unbenutzt ist, nach Verlassen des Herstellerwerks nicht beschädigt wurde und nicht mehr als zwölf Monate zwischen Herstellung und Bestellung gelagert wurde.

     

    • „Neu“ ist ein Fahrzeug, wenn eines oder mehrere der Kriterien der Fabrikneuheit fehlen, es aber auch noch nicht gebraucht ist. Die „Zwölf-Monats-Grenze“ muss jedoch nicht eingehalten sein.