04.01.2010 | Leseranfrage
Vermittlungsprovisionen für Nicht-Verkäufer-Mitarbeiter
Ein Leser fragt: „Es kommt vor, dass Mitarbeiter, die nicht im Verkauf tätig sind, von Leasing-/Versicherungsgesellschaften/Banken (die im Vertragsverhältnis mit dem Autohaus stehen) Vermittlungsprovisionen für die Vermittlung eines Leasing-/Versicherungs-/Kreditvertrags an einen Angehörigen oder Bekannten erhalten. Sind diese Provisionen lohnsteuerpflichtig?“
Allgemein: Lohnzahlung Dritter
Wenn überhaupt, dann handelt es sich um eine Lohnzahlung Dritter. Sie müssen Lohnsteuer auf Zahlungen des Dritten an den Mitarbeiter abführen, wenn
- diese für Leistungen des Mitarbeiters im Rahmen des Dienstverhältnisses gezahlt werden und
- Sie wissen oder erkennen können, dass die Leasing-/Versicherungsgesellschaft/Bank solche Zahlungen an Ihre Mitarbeiter erbringt (§ 38 Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz [EStG]).
Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Rahmenvertrag zugunsten Ihrer Mitarbeiter abgeschlossen haben, in dem festgelegt ist, dass sämtliche Mitarbeiter auch für im Privatbereich vermittelte Verträge eine Provision erhalten. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer Ihnen mitteilt, dass er solche Zahlungen erhält.
Was heißt „im Rahmen des Dienstverhältnisses“?
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