19.12.2008 | Leserforum
Umsatzsteuer-Ausweis bei Inzahlungnahme
Fast täglich erreichen uns Fragen unserer Leser zur Umsatzsteuer. Auf zwei Fragen, von denen wir wissen, dass sie auch für andere Leser wichtig sind, wollen wir nachfolgend kurz eingehen.
Wer schreibt die Rechnung über den Gebrauchten?
„Wie verhält es sich bei der Inzahlungnahme eines Pkw von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer? Müssen wir als Händler eine Ankaufsrechnung erstellen - nicht immer ist uns bekannt, ob der selbstständige Kunde umsatzsteuerpflichtig ist - oder muss der Kunde uns über den Verkauf seines Geschäfts-Pkw eine Rechnung unter Angabe seiner betrieblichen Steuernummer schreiben?“
Unsere Antwort: Im geschilderten Fall liefert ein Unternehmer ein gebrauchtes Fahrzeug an Sie. Ist Ihr Kunde Unternehmer, und gehört das Fahrzeug zu seinem Unternehmen, fällt bei Ihrem Kunden Umsatzsteuer an.
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