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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Literaturtipp

    Praxiskommentar zur GVO

    | Seit 1. Oktober 2002 gilt die EG-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kraftfahrzeugsektor 1400/2002. Sie ist das "Grundgesetz" für den Vertrieb und die Betreuung neuer Kraftfahrzeuge sowie für den Vertrieb von Ersatzteilen im 21. Jahrhundert. Auf ihr basiert der Automobilvertrieb aller Hersteller in der gesamten Europäischen Union. Die neue Kfz-GVO greift nicht nur die vertraglichen Beziehungen zwischen Automobilherstellern und deren Vertragshändlern und -werkstätten auf, sondern auch die Beziehungen zwischen Automobilherstellern und ihren Importeuren, zwischen Teileherstellern und Teilehändlern und zwischen Schmier-stofflieferanten und deren Abnehmern. |