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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Neue formale Anforderungen beachten

    | Die Ausgabe von Benzingutscheinen an Stelle von oder in Kombination mit Fahrtkostenzuschüssen wird zunehmend als Lohnsteuer-Sparmodell genutzt (Ausgabe 8/2002, Seite 13). Mit einem bundeseinheitlichen Erlass hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen sich jetzt zu den formalen Anforderungen an solche Gutscheine geäußert (Erlass vom 20.12.2002, Az: S 2334 - 13 - V B 3; Abruf-Nr. 030171). Lesen Sie im Folgenden, was Sie bei der Ausgabe von Gutscheinen ab dem 1. April beachten müssen und wie Sie vorgehen, wenn Sie Ihre Mitarbeiter an einer eigenen Tankstelle tanken lassen wollen. |