28.05.2009 | Lohnsteuer
Umrüstung auf Gasbetrieb erhöht steuerliche Privatnutzung
Die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regelung. Sie sind als Kosten der Sonderausstattung zu beurteilen, hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Beachten Sie: Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, sodass der Bundesfinanzhof (Az: VI R 12/09) die Sache endgültig entscheiden wird. (Urteil vom 23.1.2009, Az: 10 K 1666/07 L)(Abruf-Nr. 091146)
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 2 | ID 127317