01.06.2006 | Mehr Nehmen als Geben
Neuregelungen zum 1. Juli 2006
Im „Eilzugtempo“ hat die Regierung das „Haushaltsbegleitgesetz 2006“ durch den Bundestag gejagt. Weil die Zustimmung des Bundesrats am 16. Juni 2006 als sicher gilt, informieren wir Sie bereits jetzt ausführlich über die Änderungen zum 1. Juli 2006.
Höhere Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Zum 1. Juli 2006 werden die Pauschalbeiträge für 400-Euro-Jobs in der Wirtschaft angehoben, in der Krankenversicherung von 11 auf 13 Prozent, in der Rentenversicherung von 12 auf 15 Prozent. Die pauschale Lohnsteuer beträgt weiter zwei Prozent. Damit zahlen Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten künftig 30 Prozent Pauschalabgaben zuzüglich der Umlagen U1 und U2. Bei einem 400-Euro-Job sind das also zusätzlich 20 Euro im Monat.
Änderung der Beiträgeberechnung in der Gleitzone
Die Formel für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts für Beschäftigte in der Gleitzone (Entgelt zwischen 400,01 und 800 Euro) wird zum 1. Juli 2006 entsprechend angepasst. Der Faktor F beträgt künftig 0,7160 (bisher 0,5967). Das hat folgende Auswirkungen:
Beispiel
A verdient 600 Euro monatlich. A ist verheiratet (Steuerklasse V) und hat ein Kind. Der Beitragssatz der Krankenkasse beträgt 13 Prozent.
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