· Fachbeitrag · Lohnsteuer/Sozialversicherung
Midijobs: Entgeltobergrenze steigt ab 01.07.2019 von 850 auf 1.300 Euro
| Bei Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone (Midijobs, ab 450,01 Euro) wird zum 01.07.2019 die monatliche Entgeltobergrenze von 850 Euro auf 1.300 Euro erhöht. Lesen Sie, worauf Ihre Lohnbuchhaltung bei der Beitragsberechnung für einen Mitarbeiter in der Gleitzone achten muss. |
Neuer Begriff „Übergangsbereich“ statt „Gleitzone“
Der Begriff „Gleitzone“ wird ab 01.07.2019 durch den Begriff „Übergangsbereich“ ersetzt. Beschäftigungen im Übergangsbereich liegen vor, wenn das beitragspflichtige Arbeitsentgelt regelmäßig die Grenze von 1.300,00 Euro nicht überschreitet. Bei mehreren Beschäftigungen ist das gesamte Arbeitsentgelt maßgebend. Für Entgelte im Übergangsbereich werden die Sozialversicherungsbeiträge nach speziellen Vorschriften berechnet.
Wichtig | Die Umstellung erfolgt erst zum 01.07.2019, und nicht zum 01.01.2019 (wie in ASR 1/2019, Seite 9 berichtet).
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