28.03.2011 | Minderwertausgleich beim Leasing
Ihre Taktik gegen die Umsatzsteuer
auf den Leasing-Minderwertausgleich
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauf-
tragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
Das Thema „Umsatzsteuer auf den Minderwertausgleich bei Beendigung eines Leasingvertrags“ ist allgegenwärtig. In der vorhergehenden Ausgabe haben wir Ihnen daher drei Erfolgsrezepte gegen die Erhebung der Umsatzsteuer auf den Minderwertausgleich genannt. Heute erfahren Sie, wann Sie welches Rezept mit der größten Aussicht auf Erfolg anwenden. Dazu liefern wir Ihnen - soweit noch nicht geschehen - die passenden Musterformulierungen.
Unser Service: Alle Musterformulierungen zu diesem Beitrag (Vertragsklausel, Einspruch und Erlassantrag) finden Sie zum Download in „myIWW“ im Bereich „Online-Service/Downloads“ unter „Musterverträge/-formulierungen“, Rubrik „Unternehmensführung“.
Neuverträge: Absicherung bereits im Leasingvertrag
Bei neuen Leasingverträgen können Sie sich durch Aufnahme einer Sicherungsklausel in den Vertrag schützen. Die Musterformulierung, die wir Ihnen in ASR Ausgabe 7/2010, Seite 7, vorgestellt haben, lautet nunmehr, fortgeschrieben auf den aktuellen Rechtsstand:
Mustervertragsklausel
Sämtliche Entgeltsvereinbarungen in diesem Leasingvertrag verstehen sich netto und erhöhen sich um die nach Auffassung der Finanzverwaltung (Abschnitt 1.3. Absatz 17 Umsatzsteuer-Anwendungserlass sowie Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22.5.2008, Az: IV B 8 - S 7100/07/10007, BStBl 2008 I, 632) hierauf vom Leasinggeber abzuführende Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent. Der Leasingnehmer sichert ausdrücklich zu, dass er die Umsatzsteuer bezahlt und sich auf die in der Beurteilung dieser Frage abweichende Rechtsprechung der Zivilgerichte nicht berufen wird. |
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