01.08.2003 · Fachbeitrag · Minijobs
400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen aufstocken
| Für die seit 1. April 2003 geltenden Minijobs ist allein die 400-Euro-Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt unter dieser Grenze liegt, bleibt der Minijob für den Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Sie als Arbeitgeber zahlen eine Pauschalabgabe in Höhe von 25 Prozent. |
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