01.04.2003 · Fachbeitrag · Minijobs
Was gilt bei mehreren Beschäftigungen?
| Seit dem 1. April greifen die Regeln zu den neuen Minijobs. In den letzten beiden Ausgaben haben wir Sie mit den Regeln vertraut gemacht. Richtig schwierig wird es, wenn Ihr Mitarbeiter mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt. Lesen Sie nachfolgend, was bei welcher Konstellation gilt und wie Sie sich als Arbeitgeber in punkto Haftung für Sozialversicherungsabgaben absichern. |
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